Jahrelang war der Schuko-Stecker am Balkonkraftwerk nur „geduldet“ – seit dem 1. Dezember 2025 ist er offiziell: Die DIN VDE V 0126-95, die weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte, erlaubt Schuko bis 960 Watt Modulleistung. Ein Wieland-Stecker ist nur noch für größere Anlagen Pflicht. Und für dein bestehendes Gerät ändert sich: nichts.

Was die neue Norm regelt

Die am 14. November 2025 veröffentlichte Norm definiert erstmals, wie ein sicheres Steckersolargerät gebaut sein muss. Sie richtet sich an Hersteller, Händler und Prüfinstitute – nicht an dich als Betreiber. Für Käufer ist sie trotzdem die wichtigste Neuerung seit dem Solarpaket I: Endlich gibt es einen verbindlichen Maßstab, worauf man beim Kauf achten kann.

Schuko: offiziell bis 960 Watt Modulleistung

Der normale Haushaltsstecker ist normkonform für Geräte mit maximal 800 Voltampere Wechselrichterleistung und bis zu 960 Wp Modulleistung (800 W plus 20 % Toleranz). Damit deckt Schuko die große Mehrheit aller verkauften Sets ab – einstecken darfst du als Laie selbst, genau das meint „steckerfertig“.

Wieland & Co.: nur über 960 Wp Pflicht

Wer mehr Modulleistung will – erlaubt sind bis zu 2.000 Wp –, braucht laut Norm eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1. Die Norm nennt keinen Hersteller; das verbreitetste Produkt ist der Wieland-Stecker (RST20i3): berührungssicher, verriegelt, verpolungssicher. Der Haken: Die passende Steckdose muss eine Elektrofachkraft installieren, inklusive Prüfung des Stromkreises – rechne mit insgesamt 100 bis 300 €. Unter 960 Wp bleibt Wieland ein optionales Sicherheits-Plus, keine Pflicht.

Die wichtigsten Sicherheitsanforderungen

  • Nach dem Ausstecken darf an den Steckerstiften innerhalb 1 Sekunde höchstens 34 Volt anliegen.
  • Der Wechselrichter muss innerhalb von 100 Millisekunden abschalten.
  • Die Anschlussleitung ist fest konfektioniert und mindestens 5 Meter lang.
  • Ein Steckersolargerät pro Haushalt (Anschlussnutzeranlage, also je Stromzähler).
  • Keine Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungen – außer vom Hersteller ausdrücklich freigegeben.

Bestandsanlagen: nichts zu tun

Die Norm gilt für neue Produkte. Bereits laufende Geräte genießen Bestandsschutz – es gibt keine Nachrüstpflicht, dein vor Dezember 2025 gekauftes Set bleibt legal.

Warum „Vornorm“ – und worauf du beim Kauf achtest

Das „V“ steht für Vornorm: Nach acht Jahren Arbeit und über 1.250 Einsprüchen sammelt man erst Praxiserfahrung, bevor die endgültige Norm kommt (ein Termin dafür existiert nicht; ein Folgeteil für Geräte mit Speicher ist in Arbeit). Verbindlich anwendbar ist sie trotzdem. Beim Kauf gilt: Hersteller erklären die Konformität („entspricht DIN VDE V 0126-95“) – ein flächendeckendes Prüfzeichen gibt es noch nicht. Achte auf eine nachweisbare Konformitätserklärung im Datenblatt.

Der Weg hierher

  • 2017: DGS-Sicherheitsstandard als erste freiwillige Richtlinie
  • Januar 2023: VDE-Positionspapier – Schuko wird „geduldet“
  • Mai 2024: Solarpaket I – 800 VA / 2.000 Wp werden Gesetz
  • 1. Dezember 2025: DIN VDE V 0126-95 gültig – Schuko offiziell
  • März 2026: VDE-AR-N 4105 integriert Steckersolar in die Netzanschlussregeln

Fazit

Für fast alle gilt: Schuko-Set kaufen, einstecken, fertig – die Norm hat den jahrelangen Steckerstreit beendet. Wieland lohnt nur, wenn du über 960 Wp Module willst oder das Extra an Sicherheit dir den Elektriker wert ist.

→ Rechne aus, was dein Set pro Jahr einspart