Kurz und erfreulich: Seit dem 17. Oktober 2024 hast du als Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis für dein Balkonkraftwerk (§ 554 BGB). Dein Vermieter darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen ablehnen – ein pauschales „Nein“ hält vor Gericht nicht. Dieser Guide zeigt dir den Weg zur Erlaubnis, inklusive Muster-Antrag.
Deine Rechte seit Oktober 2024
§ 554 BGB nennt Steckersolargeräte ausdrücklich: Du kannst verlangen, dass der Vermieter die bauliche Veränderung erlaubt. Ablehnen darf er nur, wenn sie ihm „auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann“. Und: Mietvertragsklauseln, die Balkonkraftwerke pauschal verbieten, sind unwirksam (§ 554 Abs. 2 BGB).
Welche Ablehnungsgründe zählen – und welche nicht
- Zählen können: Denkmalschutz, Gefährdung der Bausubstanz/Statik, konkrete Sicherheitsrisiken der geplanten Montage.
- Zählen nicht: „Gefällt mir optisch nicht“ oder pauschale Haftungsängste. Das AG Hamburg-Wandsbek verurteilte im Dezember 2025 einen Vermieter zur Zustimmung – ausdrücklich inklusive Schuko-Steckdose; das LG Hamburg kassierte schon 2024 ein Beseitigungsverlangen wegen bloßer Optik-Bedenken.
Was der Vermieter verlangen darf – und was nicht
Fair und üblich: fachgerechte, sturmsichere Montage, Nachweis deiner Privathaftpflicht, Rückbau bei Auszug. Eine Kaution kann er nicht einseitig fordern – das Gesetz lässt dich eine Sicherheit anbieten (§ 554 Abs. 1 S. 3 BGB); bei riskanter Außenmontage kann sie aber den Ausschlag geben (AG Köln 2024). Überzogene Auflagen wie Statik-Gutachten oder Windlastberechnungen kippen: Vonovia zog genau solche Forderungen Anfang 2026 nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe zurück.
So stellst du den Antrag
Schriftlich (E-Mail genügt), mit allem, was dem Vermieter die Zustimmung leicht macht:
- Gerätedaten: Hersteller/Modell, Wechselrichter ≤ 800 VA, Modulleistung, Konformität mit der neuen Produktnorm (DIN VDE V 0126-95)
- Montageort und Befestigungsart (Fotos/Skizze helfen)
- Nachweis Privathaftpflicht
- Zusage: Anmeldung im Marktstammdatenregister und Rückbau bei Auszug
- Frist zur Antwort: etwa 4 Wochen (eine gesetzliche Frist gibt es nicht – setz selbst eine)
Muster-Antrag
Sehr geehrte/r [Name],
hiermit bitte ich gemäß § 554 BGB um Ihre Erlaubnis zur Anbringung eines Steckersolargeräts am Balkon meiner Wohnung [Adresse, Etage].
Gerät: [Hersteller/Modell], Wechselrichter max. 800 VA, [x] Wp Modulleistung, konform zur Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Montage: [z. B. Halterung an der Innenseite des Geländers], fachgerecht und sturmsicher. Meine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab (Nachweis anbei). Ich melde das Gerät im Marktstammdatenregister an und baue es bei Auszug auf Wunsch vollständig zurück.
Bitte antworten Sie mir bis zum [Datum, ca. 4 Wochen]. Vielen Dank!
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Keine Antwort oder ein „Nein“?
Erst freundlich nachfassen mit Nachfrist. Bleibt es beim Nein, kannst du auf Zustimmung klagen – die jüngsten Urteile sprechen für Mieter. Was du nicht tun solltest: einfach montieren. Das AG Köln verdonnerte 2024 einen Mieter zum Rückbau seiner eigenmächtig außen angebrachten Anlage.
Sonderfall Eigentumswohnung (WEG)
Wohnungseigentümer haben ebenfalls einen Anspruch (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG) – aber die Gemeinschaft entscheidet über das Wie (Montageort, Optik). Wichtig seit dem BGH-Urteil vom 18. Juli 2025 (V ZR 29/24): Erst der Gestattungsbeschluss, dann die Montage – das gilt sogar für bloß sichtbar aufgestellte Module. Wohnst du zur Miete in einer Eigentumswohnung, läuft es zweistufig: Dein Vermieter muss zustimmen und sich seinerseits den WEG-Beschluss holen.
Geht’s auch ohne Erlaubnis?
Ein Gerät, das nur auf dem Balkonboden aufgeständert steht – ohne Bohren, ohne Befestigung am Geländer, ohne das Erscheinungsbild des Hauses zu verändern – ist im reinen Mietverhältnis meist gar keine bauliche Veränderung. Informiere den Vermieter trotzdem kurz. Vorsicht in WEG-Gebäuden: Dort kann nach dem BGH schon sichtbares Aufstellen zustimmungspflichtig sein.
Fazit
Gut vorbereitet ist die Erlaubnis heute der Normalfall, nicht der Gnadenakt. Antrag mit allen Unterlagen stellen, Frist setzen, freundlich bleiben – die Rechtslage arbeitet für dich. (Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.)
→ Erlaubnis da? Rechne aus, wann sich dein Balkonkraftwerk lohnt